- Tipp 1: Finanzielle Unterstützung beantragen
- Tipp 2: Sparen bei Versicherungen, Internet und Handy
- Tipp 3: Vermögenswirksame Leistungen
- Tipp 4: Sparen beim Girokonto
- Tipp 5: Miete einsparen
- Tipp 6: Sparen auf dem Weg zur Arbeit
- Tipp 7: Den Überblick über die Finanzen behalten
- Tipp 8: Sparen in der Freizeit
- Tipp 9: Geld über die Steuererklärung zurückholen
Was allgemein bekannt ist: Mit dem Gehalt in der Ausbildung sind große finanzielle Fortschritte nicht wirklich möglich. Daher ist es wichtig für Auszubildende, Geld zu sparen. Doch wie soll es möglich sein, neben den monatlichen Fixkosten für Miete, Lebensmittel, Bahnticket, Handy und Versicherungen noch Geld übrig zu haben, um die Freizeit zu gestalten? Wir haben 9 Tipps zusammengestellt, die helfen auch mit einem kleinen Gehalt bestmöglich durch die Ausbildungszeit zu kommen.
Tipp 1: Finanzielle Unterstützung beantragen
Hier gibt es 2 Optionen der staatlichen Unterstützung: Die Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) und das BAföG. Die BAB kann von der Bundesagentur für Arbeit während einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme gewährt. Die Höhe der Bundesausbildungsbeihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Ausbildungsvergütung. Es ist wichtig anzumerken, dass die BAB speziell für Ausbildungen vorgesehen ist, während das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) auch finanzielle Leistungen für rein schulische Ausbildungen bereitstellt. Beide Programme werden von der Arbeitsagentur verwaltet.
Tipp 2: Sparen bei Versicherungen, Internet und Handy
Als Auszubildende/r in beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Wird eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer gemietet, ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Oftmals gibt es spezielle und kostengünstige Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Auszubildenden zugeschnitten sind. Neben der Haftpflichtversicherung kann unter Umständen auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden. Die Beiträge sind für Auszubildende in der Regel niedrig und die finanzielle Existenz im Falle einer späteren Berufsunfähigkeit ist abgesichert.
Auch Mobilfunk- und Internetanbieter haben spezielle Angebote für Schüler, Auszubildende und Studenten. Es lohnt sich daher sehr sich als Auszubildende/-r in Sachen Versicherungen, Handy und Internet Vergleiche einzuholen, um auch hier zu sparen.
Tipp 3: Vermögenswirksame Leistungen
Auszubildende haben ebenso wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL), die vom Arbeitgeber gezahlt werden. Diese Leistungen werden regelmäßig in eine Anlageform wie beispielsweise einen Bausparvertrag oder einen Fonds eingezahlt. Was viele Auszubildende jedoch nicht wissen: Sie können zusätzlich zur VL auch die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen, die speziell Menschen mit niedrigem Einkommen dabei helfen soll, eigene Vermögenswerte aufzubauen. Wenn ein Auszubildender einen Bausparvertrag abschließt, kann er z.B. eine sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 9 % erhalten, wobei die maximale jährliche Zulage auf 43 Euro begrenzt ist.
Tipp 4: Sparen beim Girokonto
Bei der Wahl einer Bank lohnt es sich darauf zu achten, dass ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühren angeboten wird. Einige Banken bieten kostenfreie Girokonten an, wenn regelmäßig Gehaltseingänge verzeichnet werden. Gerade für Auszubildende gibt es interessante Angebote. Ein Vergleich lohnt sich. Es sollte außerdem darauf geachtet werden, dass Transaktionen, wie Bargeldauszahlungen, Überweisungen und Daueraufträge kostenfrei sind und keinerlei extra Gebühren für die EC- oder Kreditkarten anfallen.
Tipp 5: Miete einsparen
Die kostengünstigste Variante ist es natürlich, bei den Eltern zu wohnen.
Wird die Ausbildung allerdings weiter entfernt vom Heimatort angetreten oder ist es Zeit für einen Auszug, bietet sich die Möglichkeit einer Wohngemeinschaft an. Das Gute daran: Die Miet- und Nebenkosten sowie Kosten für das Internet werden geteilt, man hat direkt Anschluss und ist nicht allein. Es kann sich außerdem lohnen, sich nach Wohngeldzuschüssen zu erkundigen.
Tipp 6: Sparen auf dem Weg zur Arbeit
Für Bahntickets bzw. Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr lohnt es sich direkt beim Verkehrsverbund nach Vergünstigungen zu fragen oder sich im Ausbildungsbetrieb nach einem Zuschuss für das Monatsticket zu erkundigen.
Auch Carsharing-Anbieter bieten Vergünstigungen für Auszubildende an. Wird der Arbeitsweg mit dem eigenen Auto zurückgelegt, ist es möglich den Arbeitgeber nach einer Beteiligung an den Fahrtkosten zu fragen. Wohnen andere Auszubildende oder Kollegen in der Nähe können ggf. auch Fahrgemeinschaften gebildet werden.
Tipp 7: Den Überblick über die Finanzen behalten
Um monatlich den Überblick über die Finanzen zu behalten ist es ratsam eine Art Haushaltsbuch zu führen. Hier werden alle Ausgaben festgehalten, egal ob großer Einkauf im Supermarkt, Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, Handyrechnung oder Ausgaben für Kleidung und Freizeitgestaltung. Wichtig ist hier alles genau und kontinuierlich aufzuschreiben, um stets einen Überblick zu haben, wieviel Geld zur Verfügung steht.
Tipp 8: Sparen in der Freizeit
Auszubildende bekommen einen Schülerausweis. Damit lässt sich gerade im Bereich der Freizeitbeschäftigung ordentlich Geld sparen. So warten Vergünstigungen für Theater, Kino, Sportevents, aber auch für Konzerte.
Darüber hinaus bieten auch Volkshochschulen spezielle Preisnachlässe für Auszubildende bei Angeboten wie Sprachkursen. Das Gleiche gilt auch für Abonnements von Magazinen, Streaming-Dienste oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften – hier können Sie möglicherweise von vergünstigten Konditionen für Auszubildende profitieren. Steht der nächste Urlaub vor der Tür gibt es auch hier Rabatte für Bahntickets, Mietwagen oder sogar Hotels.
Tipp 9: Geld über die Steuererklärung zurückholen
Was viele nicht wissen: Auch noch bis zu 4 Jahre rückwirkend ist es möglich eine Steuererklärung abzugeben. Obwohl es für Auszubildende keine Verpflichtung dazu gibt, kann es sich dennoch sehr lohnen. Durch das Einreichung einer Steuererklärung können viele Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstanden sind, zurückerhalten werden. Dazu zählen Werbungskosten wie Fahrtkosten, Weiterbildungsausgaben und Fachliteratur.