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Ausbildung: Bekomme ich als Azubi Fahrtkosten erstattet?

Sebastian Driefmeier am 13.06.2023
ca. 550 Worte
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Fahrtkosten in der Ausbildung: Alles, was Du wissen musst
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Inhalt:
  1. Spesen
  2. Berufsausbildungsbeihilfe
  3. Steuererklärung

Eine Ausbildung erfordert oft Mobilität, sei es auf dem Weg zur Arbeit oder zur Berufsschule. Die damit verbundenen Fahrtkosten können sich im Laufe des Monats summieren und das Budget belasten. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Fahrtkosten erstattet zu bekommen oder zumindest zu verringern. Wenn bereits während der Ausbildung eine eigene Wohnung vorliegt und die Ausbildungsvergütung möglicherweise nicht ausreicht, um neben der Miete auch noch Lebensmittel und Fahrtkosten zu decken, gibt es einige Möglichkeiten, um Fahrtkosten erstattet zu bekommen.

Spesen

Viele Unternehmen erstatten ihren Auszubildenden die Fahrtkosten zur Berufsschule, indem sie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel übernehmen. Dafür müssen Auszubildende nach dem Besuch der Berufsschule einen Spesenantrag stellen und Belege für den Kauf der Fahrkarten vorlegen. Am besten sollte ein Gespräch mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin stattfinden, um herauszufinden, ob der Ausbildungsbetrieb die Kosten erstattet beim Ausfüllen des Antrags seine Unterstützung anbietet.

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Umständen mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) helfen und einen monatlichen Zuschuss gewähren. Um Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ausbildungsverhältnis: Es muss ein anerkannten Ausbildungsverhältnis bestehen. Das bedeutet, dass eine duale Berufsausbildung in einem Betrieb absolviert wird, z.B. eine Lehre oder ein duales Studium.
  • Persönliche Voraussetzungen: Die persönliche Eignung, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, muss gegeben sein. Das umfasst beispielsweise ausreichende Deutschkenntnisse, gesundheitliche Eignung und persönliche Reife.
  • Altersgrenze: In der Regel liegt die Altersgrenze für den Bezug von BAB bei 30 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, wie z.B. Menschen mit Behinderungen oder Alleinerziehende.
  • Eigene Wohnung: Das Führen eines eigenen Haushalts, also eine eigene Wohnung zu haben ist Voraussetzung. In einigen Fällen kann BAB auch gewährt werden, wenn noch bei den Eltern gewohnt wird, aber dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
  • Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die genauen Beträge variieren je nach persönlicher Situation und können sich jährlich ändern.

Nach der Bewilligung kann die Berufsausbildungsbeihilfe nicht nur die Fahrtkosten, sondern möglicherweise auch weitere Ausgaben abdecken. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt, entweder vor Ausbildungsbeginn oder auch nachträglich. Die Bewilligung erfolgt rückwirkend, jedoch frühestens ab Ausbildungsbeginn. Auf der Internetseitde der Arbeitsagentur gibt es einen Rechner, der prüft, ob Anspruch auf BAB besteht.

Steuererklärung

Fahrtkostenzuschüsse in der Ausbildung können steuerlich relevant sein. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten, wenn es um die Steuererklärung geht:

  • Fahrtkosten als Werbungskosten: Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Kosten von der Steuer absetzen werden können, um die steuerliche Belastung zu verringern.
  • Entfernungspauschale: Auch die Entfernungspauschale für die täglichen Fahrten zwischen Wohnort und der Ausbildungsstätte kann genutzt werden. Derzeit beträgt sie 30 Cent pro Entfernungskilometer für die einfache Strecke. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Nachweis der Kosten: Es ist wichtig, dass die Belege für die Fahrtkosten aufbewahrt werden, um sie bei Bedarf nachweisen zu können. Dazu gehören Fahrkarten, Tankquittungen oder andere Nachweise über entstandene Ausgaben.
  • Berufliche und private Nutzung: Wenn ein eigenes Fahrzeug sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, müssen die beruflich veranlassten Kosten von den Gesamtkosten anteilig abgesetzt werden. Hierbei kann ein Fahrtenbuch hilfreich sein.
  • Höchstgrenze beachten: Es gibt eine Höchstgrenze für die Absetzbarkeit von Fahrtkosten. Derzeit liegt sie bei 4.500 Euro pro Jahr. Wenn die Fahrtkosten diesen Betrag übersteigen, können bis zu dieser Höchstgrenze steuerliche Vorteile geltend gemacht werden.